613-7-7613-1-6
3778
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2001
Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven
Vom 28. November 2001 Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Grenze des Freihafens Die Grenze des Freihafens Cuxhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven vom 5. Dezember 1967 (BAnz. Nr. 230 vom 8. Dezember 1967), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Mai 1998 (BGBl. I S. 1173), außer Kraft.
Berlin, den 28. November 2001 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2001
3779
Anlage 1 (zu § 1)
Die Grenze des Freihafens Cuxhaven verläuft von dem Punkt, an dem die Außenkante des Steubenhöfts in einem Bogen nach Westen abbiegt, zunächst 20 m an der nordwestlichen Außenkante des Steubenhöfts bis zur Nordwestecke der Innenkante. Von dort verläuft sie in südöstlicher Richtung 15 m an der Innenkante des Steubenhöfts entlang bis zum Sperrzaun. Sie folgt dem Sperrzaun diesen im Freihafen belassend in gleicher Richtung auf einer Länge von 67 m über den Grenzübergang Steubenhöft bis zum Treppenhaus der Landebühne. Dort wendet sie sich nach Südwesten und verläuft 9,15 m an der Gebäudefront des Treppenhauses. Sie biegt sodann im rechten Winkel nach Südosten um und folgt der Außenmauer des Treppenhauses den Anbau im Zollgebiet belassend 8,5 m bis zur nordwestlichen Seite des überdachten Durchganges, der das Treppenhaus mit der Abfertigungshalle verbindet. Sie wendet sich dort erneut nach Südwesten und folgt den zur Lentzstraße gelegenen Außenmauern des überdachten Durchganges und der anschließenden Abfertigungshalle auf einer Länge von 205,8 m. Dort knickt sie 28 m vor dem Portal der Abfertigungshalle im rechten Winkel nach Südosten ab und führt durch die Außenmauer in die Abfertigungshalle. Sie folgt dort dem Sperrzaun diesen im Freihafen belassend quer durch die Abfertigungshalle und sodann durch die Außenmauern bis zum Bahnsteig. Sodann biegt sie im rechten Winkel nach Südwesten ab, wo sie nach 31 m an der Gebäudeecke rechtwinklig 3,6 m nach Westen führt, um dann der Begrenzungswand an der Bahnsteigmauer erneut im rechten Winkel nach Südwesten zu folgen. Sie folgt dieser zunächst in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 138 m, sodann in südöstlicher Richtung auf einer Länge von 5,7 m bis zu dem Punkt, an dem der Maschenzaun beginnt. Sie folgt dem Maschenzaun diesen im Freihafen belassend in südsüdwestlicher Richtung zunächst in 87,7 m bis zum Bahnsteigende und dann 1 m nach Osten. Dort wendet sie sich erneut nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun diesen im Freihafen belassend 144 m in einem weiten Bogen nach Südsüdosten. An diesem Punkt wendet sie sich nach Ostnordosten und führt, den Bahnkörper überquerend, 42 m in dieser Richtung bis zum westlichen Gehweg der Woltmannstraße. Sie wendet sich dann nach Ostsüdosten, überquert in dieser Richtung die Woltmannstraße auf einer Länge von 14,5 m bis zur Außenbegrenzung des östlichen Gehweges. Dort wendet sie sich nach Süden und folgt der Woltmannstraße an der Außenbegrenzung des Gehweges auf einer Länge von 94,2 m. Danach knickt sie nach Ostsüdosten ab und folgt sodann auf einer Länge von 20 m erneut dem Maschenzaun diesen im Freihafen belassend bis zum Grenzweiser an der Uferböschung des Amerikahafens. Von dort überquert sie in gerader Linie den Amerikahafen auf einer Länge von 543 m bis zur Südostspitze des Steubenhöfts. Sie führt sodann weiter an der Außenkante des Steubenhöfts bis zu dem Punkt, an dem diese in einem Bogen nach Westen abbiegt. Ausgenommen vom Gebiet des Freihafens Cuxhaven ist eine rechteckige Wasserfläche von 120 m Länge und 55 m Breite, die 96,95 m von der Südostspitze des Steubenhöfts in nordwestlicher Richtung beginnend gelegen ist.
3780
Anlage 2 (zu § 1)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2001