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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 20. April 2007
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
Vom 22. März 2007
Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Artikel 1
In der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2485), wird die Anlage 1 wie folgt gefasst: ,,Anlage 1 (zu § 1) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt dessen Nordgrenze und schwenkt nach 67 Metern um 11 Grad nach links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 Metern von der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienstgebäudes ,,Zollamt Rotersand" verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen auf der westlichen Seite in einem Abstand von 2,5 Metern von der Bordsteinkante, überquert dabei die Straße Alter Fährweg, folgt dann für 10 Meter der westlichen Bordsteinkante der Franziusstraße, verschwenkt dann um 75 Grad in östliche Richtung, überquert die Franziusstraße und knickt nach etwa 14 Metern in südöstliche Richtung ab und folgt dann der Grenze des Stadtbremischen Überseehafengebietes in einem mittleren Abstand von 1 Meter bis sie etwa 30 Meter vor der Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße etwa 10 Meter nach Westen zurückspringt und dabei das zu den Hafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis) kreuzt. Sie biegt dann im rechten Winkel ab und verläuft im Abstand von 3,6 Metern westlich dieses Gleises etwa 75 Meter in nordöstlicher Richtung. Hier entfernt sie sich bis etwa 8 Meter vom Gleis, läuft dann wieder an dieses heran und folgt dem Gleis in einem Abstand von 4 Metern etwa 785 Meter in nordnordöstlicher Richtung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis im rechten Winkel, folgt diesem Gleis in einem Abstand von 6 Metern für 530 Meter in nordnordöstlicher Richtung, knickt dann um 90 Grad nach Westnordwest und nach weiteren 52 Metern in nördliche Richtung ab. Sie trifft nach 47 Meter auf die südöstliche Grenze des Erbbaugrundstücks der Firma ,,BLG Auto-tec", folgt dieser Grenze, trifft nach 603 Metern auf die Grenze des Naturschutzgebietes ,,Weserportsee", knickt dann nach 33 Metern um 45 Grad nach Westen und nach weiteren 388 Metern nach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze und folgt dieser auf 170 Meter Westnordwest, um 45 Grad abknickend für 30 Meter nach Nord-
nordwest, um 45 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für 95 m nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 90 Grad nach Nordnordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen, sie knickt nach 403 Metern für 36 Meter nach Westsüdwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der parallel zur Böschung der südlichen Rampe der Washingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in südliche Richtung auch den Wendehammer entlang und trifft auf die Washingtonstraße. Sie folgt dieser Straße für 283 Meter, knickt dann für 129 Meter nach Süden ab, trifft auf die vorhandene Zollgrenze und knickt dann für 269 Meter in westliche Richtung ab. Danach knickt sie nach 186 Metern auf einer Länge von 278 Metern nach Westnordwest ab, läuft entlang der Südseite der Straße Amerikaring dem Zollzaun folgend , überquert das Eisenbahngleis, um dann nach 19 Metern mit 7 Meter die ehemalige Perimeterroad in nordwestlicher Richtung zu kreuzen, knickt dann für 6 Meter nach Westen ab, überspringt mit 10 Metern in Nordnordwest die ehemalige Massachusetts Avenue und knickt nach Westen ab. Sie biegt nach weiteren 8 Metern nach Nordnordwest ab und folgt auf einer Strecke von 1 060 Metern, die letzten 215 Meter im Bogen nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne. Sie wendet sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße überspringend, für 64 Meter nach Westnordwest und folgt dieser Straße in nördlicher Richtung bis zum Bus-Wendeplatz, schwenkt nach Nordwest rechtwinklig auf die Vorstellgruppe ,,Weddewarder Tief", bis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht und diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße folgt. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt dem Wall 390 Meter nach Südwesten und anschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Südseite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge von ca. 2 100 Metern bis zum Wendeplatz am Aussichtsturm, verläuft in nördliche Richtung am Aussichtsturm vorbei, knickt dann nach 50 Metern nach Westen ab und trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje, dieser 112 Meter in nördliche Richtung folgend. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann in einem Abstand von 100 Metern vor der Kaje und trifft nach ca. 1 750 Metern auf die Grenze des Stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven, folgt dieser Grenze als Gerade vor
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der Stromkaje ,,Container-Terminal" und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum Stromkilometer 67,56, knickt hier rechtwinklig in östliche Richtung ab. Sie trifft nach 111 Metern auf die südliche Spitze der östlichen Spundwandkante des Schlepperliegehafens, verläuft in dieser Richtung für 65 Meter weiter und knickt dann um 110 Grad in nördliche Richtung für 109 Meter ab und verläuft entlang der östlichen Spundwand. Sie knickt rechtwinklig nach Osten ab und verläuft danach entlang der östlichen Kajenkante des Schlepperhafens. Danach knickt sie wiederum um 110 Grad in östliche Richtung ab, trifft nach 39 Metern auf den Deichfuß des Lohmanndeiches, biegt rechtwinklig in nördliche Richtung ab, folgt dem Deichfuß auf einer Länge von 137 Metern, trifft auf die nordöstliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt zum Schlepperhafen, folgt dieser 45 Meter, trifft danach auf die südwestliche Straßenbegrenzung der Berlin, den 22. März 2007
neuen Zufahrt über das Außenhaupt Kaiserschleuse, folgt dieser in einer Länge von 45 Metern, knickt um 90 Grad in östliche Richtung ab, überspringt hierbei die Lohmannstraße in einer Länge von 21 Metern, trifft auf die östliche Straßenbegrenzung der neuen Lohmannstraße, folgt dieser in nördlicher Richtung für 56 Meter, knickt dann um 95 Grad nach Osten ab und trifft nach 48 Metern auf die westliche Kajenkante des Kaiserhafens I. Sie folgt dieser auf einer Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft nach 162 Metern auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück
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