Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2010  Nr. 35 vom 12.07.2010  - Seite 852 bis 855 - Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung

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852 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung*) Vom 1. Juli 2010 Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 8 und § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Artikel 1 ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. bb) In Nummer 8a wird in Spalte f Buchstabe a und b jeweils aaa) der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt und bbb) der Satz ,,Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden." angefügt. cc) In Nummer 9 werden in Spalte f Buchstabe a und b jeweils aaa) der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. April 2010 (BGBl. I S. 447) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 6a wird folgender Absatz 16 angefügt: ,,(16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften des § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Verordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 1. November 2012 an den Endverbraucher abgegeben werden." 2. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Teil A wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 8 wird in Spalte f Buchstabe a und b jeweils der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/134/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (ABl. L 282 vom 29.10.2009, S. 15). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 853 ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." und bbb) der Satz ,,Enthält Toluylendiamin." durch den Satz ,,Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine)." ersetzt. dd) In Nummer 9a wird in Spalte f der Satz ,,Wie unter Nummer 9 in Spalte f angegeben." durch die folgenden Buchstaben a und b ersetzt: ,, a) können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden." ee) In Nummer 16 Spalte f wird der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine zeitweilige Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. ff) In Nummer 22 Spalte f Buchstabe a werden jeweils der Nummer 1 und 2 die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." angefügt. gg) In den Nummern 193 und 205 werden jeweils in Spalte f dem Buchstaben a die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ! Haarfärbemittel ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 854 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." angefügt. hh) In den Nummern 202 und 203 wird jeweils in Spalte f der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. b) Teil C wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 Spalte f wird der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. bb) In den Nummern 4, 20, 26, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39 und 44 werden in Spalte f jeweils die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." angefügt. cc) In den Nummern 5, 6, 12, 19, 21, 22, 25 und 33 wird in Spalte f jeweils der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. dd) In den Nummern 10, 11 und 16 werden in Spalte f jeweils aaa) die Angabe ,,b)" gestrichen und bbb) der Satz ,,Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 855 ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ersetzt. ee) In den Nummern 27, 48 und 56 werden in Spalte f jeweils folgende Buchstaben a und b eingefügt: ,, a) ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." ff) In den Nummern 31, 49, 50 und 55 werden in Spalte f Buchstabe a jeweils die Sätze ,, ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." eingefügt. Artikel 2 ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, Bonn, den 1. Juli 2010 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Bundesministerin f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z Ilse Aigner