Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2011  Nr. 60 vom 02.12.2011  - Seite 2319 bis 2346 - Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 2319 Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung*) Vom 23. November 2011 Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 8 und mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 BGBl. I S. 1770 verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Artikel 1 Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt: ,,1372. 2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EGNr. 202-431-1/267-335-4)". 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Teil A wird wie folgt geändert: aa) Nummer 201 wird wie folgt gefasst: Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ,,201 2-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol CAS-Nr. 131657-78-8 EG-Nr. 411-440-1 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischa) Nach dem verhältnis muss Mischen auf dem Etikett unter angegeben weroxidativen den. Bedingungen darf die ! HaarfärbeHöchstmittel können konzentration bei der schwere allergiAnwendung sche Reaktionen am Haar hervorrufen. 1,5 % nicht Bitte folgende überschreiHinweise lesen ten. und beachten: Für a) und b) Dieses Produkt gilt: ist nicht für ­ Nicht Personen unter zusammen 16 Jahren mit bestimmt. nitrosierend wirkenden Temporäre Systemen Tätowierungen verwenden mit ,,schwarzem Henna" können *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/59/EU der Kommission vom 13. Mai 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 125 vom 14.5.2011, S. 17). 2320 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." b) 3,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln bb) Folgende Nummern 215­218, 222­223, 225, 227, 230, 232, 234, 237­239, 241­246, 248­252 werden angefügt: Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ,,215 4-Amino-3-nitrophenol CAS-Nr. 610-81-1 EG-Nr. 210-236-8 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 1,5 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2321 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem 2322 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 216 2,7-Naphthalenediol CAS-Nr. 582-17-2 EG-Nr. 209-478-7 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 1,0 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2323 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 217 m-Aminophenol Haarfärbestoff in oxidativen CAS-Nr. 591-27-5 Haarfärbemitteln EG-Nr. 209-711-2 m-Aminophenol HC1 CAS-Nr. 51-81-0 EG-Nr. 200-125-2 m-Aminophenol sulfate CAS-Nr. 68239-81-6 EG-Nr. 269-475-1 sodium m-Aminophenol CAS-Nr. 38171-54-9 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. 2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 218 Haarfärbestoff 2,6-Dihydroxy-3,4in oxidativen dimethylpyridine CAS-Nr. 84540-47-6 Haarfärbemitteln EG-Nr. 283-141-2 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2325 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 222 2-Hydroxyethyl a) Haarfärbepicramic acid stoff in oxidativen HaarCAS-Nr. 99610-72-7 färbemitteln EG-Nr. 412-520-9 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 1,5 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Für a) und b) Hinweise lesen gilt: und beachten: ­ Nicht zuDieses Produkt sammen ist nicht für mit nitrosiePersonen unter rend wir16 Jahren bekenden stimmt. Systemen verwenden Temporäre ­ HöchstgeTätowierungen halt an Nimit ,,schwarzem trosamin: Henna" können 50 g/kg das Allergie­ In nitritrisiko erhöhen. freien BeFärben Sie Ihr hältern aufHaar nicht, bewahren ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre 2326 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 2,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 223 p-Methylaminophenol CAS-Nr. 150-75-4 EG-Nr. 205-768-2 und sein Sulfatsalz p-Methylaminophenol sulfate CAS-Nr. 55-55-0/ 1936-57-8 EG-Nr. 200-237-1/ 217-706-1 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 % (als Sulfat) nicht überschreiten. ­ Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2327 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 225 Ethanol, 2-[4-[Ethyl a) Haarfärbe[(2-Hydroxyethyl) stoff in oxiAmino]-2-Nitrophedativen Haarnyl]Amino] färbemitteln CAS-Nr. 104516-93-0 und sein Hydrochlorid HC Blue No 12 CAS-Nr. 132885-85-9 EG-Nr. 407-020-2 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werden. Bedingungen darf die ! HaarfärbeHöchstkonmittel können zentration bei der Anwenschwere allergidung am sche Reaktionen Haar 0,75 % hervorrufen. (als HydroBitte folgende chlorid) nicht Hinweise lesen überschreiund beachten: ten. Dieses Produkt Für a) und b) ist nicht für Pergilt sonen unter ­ Nicht zu16 Jahren besammen stimmt. mit nitrosierend wirTemporäre kenden Tätowierungen Systemen mit ,,schwarzem verwenden Henna" können ­ Höchstdas Allergiegehalt an risiko erhöhen. Nitrosamin: Färben Sie Ihr 50 g/kg Haar nicht, ­ In nitrit­ wenn Sie freien Beeinen Aushältern aufschlag im Gebewahren sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,5 % (als b) HaarfärbeHydrochlorid) stoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 2328 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 227 3-Amino-2,4-dichlo- a) Haarfärberophenol stoff in oxidativen HaarCAS-Nr. 61693-42-3 färbemitteln EG-Nr. 262-909-0 und sein Hydrochlorid 3-Amino-2,4-dichlorophenol HC1 CAS-Nr. 61693-43-4 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werden. Bedingungen darf die ! HaarfärbeHöchstkonmittel können zentration bei der Anwenschwere allergidung am sche Reaktionen Haar 1,5 % hervorrufen. (als HydroBitte folgende chlorid) nicht Hinweise lesen überschreiund beachten: ten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,5 % (als b) HaarfärbeHydrochlorid) stoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2329 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 230 Phenylmethylpyrazo- Haarfärbestoff in lone oxidativen Haarfärbemitteln CAS-Nr. 89-25-8 EG-Nr. 201-891-0 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 232 2-Methyl-5-hydroxy- Haarfärbestoff in ethylaminophenol oxidativen HaarCAS-Nr. 55302-96-0 färbemitteln EG-Nr. 259-583-7 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. ­ Nicht zusammen mit nitro- Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. 2330 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b sierend wirkenden Systemen verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. 234 Haarfärbestoff Hydroxybenzomorin oxidativen pholine CAS-Nr. 26021-57-8 Haarfärbemitteln EG-Nr. 247-415-5 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. ­ Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2331 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 237 2,2'-[(4-Amino-3-ni- a) Haarfärbetrophenyl)imino]bistoff in oxisethanol dativen Haarfärbemitteln CAS-Nr. 29705-39-3 und sein Hydrochlorid HC Red No 13 CAS-Nr. 94158-13-1 EG-Nr. 303-083-4 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werden. Bedingungen darf die ! HaarfärbeHöchstkonmittel können zentration bei der Anwenschwere allergidung am sche Reaktionen Haar 1,25 % hervorrufen. (als HydroBitte folgende chlorid) nicht Hinweise lesen überschreiund beachten: ten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; 2332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 2,5 % (als b) HaarfärbeHydrochlorid) stoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 238 2,6-Dimethoxy-3,5- Haarfärbestoff in oxidativen Haarpyridindiamin CAS-Nr. 85679-78-3 färbemitteln (freie Base) und sein Hydrochlorid 2,6-Dimethoxy-3,5pyridinediamine HC1 CAS-Nr. 56216-28-5 EG-Nr. 260-062-1 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2333 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 239 HC Violet No. 1 a) Haarfärbestoff in oxiCAS-Nr. 82576-75-8 dativen HaarEG-Nr. 417-600-7 färbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 0,25 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Für a) und b) Hinweise lesen gilt und beachten: ­ Nicht zuDieses Produkt sammen ist nicht für Permit nitrosiesonen unter rend wir16 Jahren bekenden stimmt. Systemen verwenden Temporäre ­ HöchstgeTätowierungen halt an Nimit ,,schwarzem trosamin: Henna" können 50 g/kg das Allergie­ In nitritrisiko erhöhen. freien BeFärben Sie Ihr hältern aufHaar nicht, bewahren ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei 2334 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 0,28 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 241 1,5-Naphthalenediol CAS-Nr. 83-56-7 EG-Nr. 201-487-4 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2335 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 242 Hydroxypropyl bis(N- Haarfärbestoff in hydroxyethyl-p-phe- oxidativen Haarnylendiamin) färbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. 2336 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b CAS-Nr. 128729-30-6 und sein Tetrahydrochlorid Hydroxypropyl bis(Nhydroxy-ethyl-pphenylenediamine) HC1 CAS-Nr. 128729-28-2 EG-Nr. 416-320-2 Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlorid) nicht überschreiten. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. 243 4-Amino-2-hydroxytoluene CAS-Nr. 2835-95-2 EG-Nr. 220-618-6 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2337 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 244 2,4-DiaminopheHaarfärbestoff in noxyethanol oxidativen HaarCAS-Nr. 70643-19-5 färbemitteln und sein Hydrochlorid und sein Sulfatsalz 2,4-Diaminophenoxyethanol HC1 CAS-Nr. 66422-95-5 EG-Nr. 266-357-1 2,4-Diaminophenoxyethanol sulfate CAS-Nr. 70643-20-8 EG-Nr. 274-713-2 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; 2338 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 245 2-Methylresorcinol CAS-Nr. 608-25-3 EG-Nr. 210-155-8 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 1,8 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2339 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 1,8 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 246 4-Amino-m-cresol CAS-Nr. 2835-99-6 EG-Nr. 220-621-2 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwar- 2340 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 248 2-Amino-4-hydroxy- Haarfärbestoff in ethylaminoanisole oxidativen HaarCAS-Nr. 83763-47-7 färbemitteln EG-Nr. 280-733-2 und sein Sulfatsalz 2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole sulfate CAS-Nr. 83763-48-8 EG-Nr. 280-734-8 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten. ­ Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 249 Haarfärbestoff in Hydroxyethyl-3,4methylen-dioxyanilin oxidativen Haarfärbemitteln und sein Hydrochlorid Hydroxyethyl-3,4methylene-dioxyaniline HC1 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2341 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b CAS-Nr. 94158-14-2 EG-Nr. 303-085-5 Haar 1,5 % nicht überschreiten. ­ Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 250 3-Nitro-p-hydroxya) Haarfärbeethylaminophenol stoff in oxidativen CAS-Nr. 65235-31-6 HaarfärbeEG-Nr. 265-648-0 mitteln a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 3,0 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Für a) und b) Hinweise lesen gilt und beachten: ­ Nicht zuDieses Produkt sammen ist nicht für Permit nitrosiesonen unter rend wir16 Jahren bekenden stimmt. Systemen verwenden Temporäre Tätowierungen 2342 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) b) 1,85 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2343 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 251 4-Nitrophenyl a) Haarfärbeaminoethylurea stoff in oxidativen HaarCAS-Nr. 27080-42-8 färbemitteln EG-Nr. 410-700-1 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werBedingungen den. darf die Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am schwere allergiHaar 0,25 % sche Reaktionen nicht überhervorrufen. schreiten. Bitte folgende Für a) und b) Hinweise lesen gilt und beachten: ­ Nicht zuDieses Produkt sammen ist nicht für mit nitrosiePersonen unter rend wir16 Jahren bekenden stimmt. Systemen verwenden Temporäre ­ HöchstgeTätowierungen halt an Nimit ,,schwarzem trosamin: Henna" können 50 g/kg das Allergie­ In nitritrisiko erhöhen. freien BeFärben Sie Ihr hältern aufHaar nicht, bewahren ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; 2344 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 0,5 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 252 2-Amino-6-chloro-4- a) Haarfärbestoff in oxinitrophenol dativen HaarCAS-Nr. 6358-09-4 färbemitteln EG-Nr. 228-762-1 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen undem Etikett anter oxidativen gegeben werden. Bedingungen darf die ! HaarfärbeHöchstkonmittel können zentration bei der Anwenschwere allergidung am sche Reaktionen Haar 2,0 % hervorrufen. nicht überBitte folgende schreiten. Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 2345 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) 2,0 % b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre 2346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." b) Teil C wird wie folgt geändert: aa) Die Nummern 3 bis 6, 11, 12, 16, 19 bis 22, 25, 27, 31 bis 39, 44, 48, 49, 55 und 56 werden aufgehoben. bb) In den Nummern 10 und 50 wird jeweils in Spalte g die Angabe ,,31.12.2010" durch die Angabe ,,31.12.2011" ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 3. Januar 2012 in Kraft. Bonn, den 23. November 2011 Die Bundesministerin f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z Ilse Aigner