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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Vom 27. April 2017
Auf Grund der §§ 27 und 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von denen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1 und 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und § 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b durch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,560 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,590 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich" eingefügt. 2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,560 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,590 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich" eingefügt. 3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe ,,560 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,590 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 von 620 Euro" eingefügt. 4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,560 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,590 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich" eingefügt. 5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,560 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,590 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 von mehr als 620 Euro monatlich," eingefügt. b) In Nummer 5 wird nach den Wörtern ,,560 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,590 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 von mehr als 620 Euro monatlich" eingefügt. 6. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
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b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
1 066 1 066 537 405 298 268 537 800 537".
7. Die Anlage 1 zu § 10 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Euro Mittlerer Dienst Euro Gehobener Dienst Euro Höherer Dienst Euro
,,ab 1.9.2016
29 729
36 661
49 010
64 117".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Euro Mittlerer Dienst Euro Gehobener Dienst Euro Höherer Dienst Euro
,,ab 1.9.2016
19 819
24 441
32 673
42 745".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Euro Mittlerer Dienst Euro Gehobener Dienst Euro Höherer Dienst Euro
,,ab 1.9.2016
11 892
14 664
19 608
25 644".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Euro Mittlerer Dienst Euro Gehobener Dienst Euro Höherer Dienst Euro
,,ab 1.9.2016
5 940
7 332
9 804
12 828".
Artikel 2 Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I S. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 5 wird nach der Angabe ,,560 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,590 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 von 620 Euro" eingefügt. 2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe ,,580 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,610 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. September 2016 von mindestens 640 Euro" eingefügt.
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3. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
541 673 802 937 1 068 1 333".
4. § 21b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
1 245".
5. Die Anlage zu den §§ 13 und 14 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 30. Lebensjahr Euro ab vollendetem 35. Lebensjahr Euro ab vollendetem 40. Lebensjahr Euro ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
24 816
25 824
26 772
27 780
28 740
29 724".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 30. Lebensjahr Euro ab vollendetem 35. Lebensjahr Euro ab vollendetem 40. Lebensjahr Euro ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
25 920
28 068
30 228
32 388
34 524
36 660".
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c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 30. Lebensjahr Euro ab vollendetem 35. Lebensjahr Euro ab vollendetem 40. Lebensjahr Euro ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
31 284
34 020
36 768
39 492
42 228
44 976".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 25. Lebensjahr Euro ab vollendetem 30. Lebensjahr Euro ab vollendetem 35. Lebensjahr Euro ab vollendetem 40. Lebensjahr Euro ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
40 620
43 824
46 956
50 148
53 328
56 520
59 688".
Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 22a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
2 388".
2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
702".
3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ,,Die seit dem 1. August 2014 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. September 2016 um 4,6 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 388 Euro nicht überschritten werden darf."
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4. § 33a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
2 388".
5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
1 209 1 522 126".
6. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,ab 1. August 2014" durch die Wörter ,,bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. September 2016 1 101 Euro." bb) In Satz 2 werden die Wörter ,,ab 1. August 2014" durch die Wörter ,,bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. September 2016 126 Euro." b) In Absatz 4 werden die Wörter ,,ab 1. August 2014" durch die Wörter ,,bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. September 2016 395 Euro." c) In Absatz 5 werden die Wörter ,,ab 1. August 2014" durch die Wörter ,,bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. September 2016 7. § 38a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
518 Euro."
756".
b) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
581".
c) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.9.2016 Euro
290".
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8. Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
26 784
28 747
29 729".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
30 218
34 514
36 661".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
36 755
42 228
44 969".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
46 980
53 333
56 511
59 687".
9. Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
26 784
28 747
29 729".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
12 053
18 686
21 702".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
8 040
12 456
14 472".
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dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
670
1 038
1 206".
b) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
30 218
34 514
36 661".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
13 598
22 434
26 763".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
9 060
14 952
17 844".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
755
1 246
1 487".
c) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
36 755
42 228
44 969".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
16 540
27 448
32 827".
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cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
11 028
18 300
21 888".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
919
1 525
1 824".
d) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
46 980
53 333
56 511
59 687".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
16 584
29 333
38 993
42 975".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
11 052
19 560
25 992
28 656".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.8.2014" durch die Angabe ,,bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
,,ab 1.9.2016
921
1 630
2 166
2 388".
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Artikel 4
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 27. April 2017 Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Schäuble