Bundesgesetzblatt
Teil I 2016
Tag 5. 7. 2016
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G 5702 Nr. 33
Seite 1578
Ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Inhalt Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt . . . . . . . .
FNA: 4103-1, 310-4, 311-11, 2129-47, 4100-1, 940-9 GESTA: C093
4. 7. 2016
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung . . . . . . . . . . . . .
FNA: 2129-56-1
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16. 6. 2016
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze ,,Nachtigall" der Serie ,,Heimische Vögel") . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
FNA: neu: 692-5-9
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Hinweis auf andere Verkündungen Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17 und Nr. 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtsvorschriften der Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 1585 1586
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
Vom 5. Juli 2016
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
Das Binnenschifffahrtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 831) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort ,,Sachen" die Wörter ,,einschließlich Hafenanlagen, Hafenbecken, Wasserstraßen, Schleusen, Wehren, Brücken und Navigationshilfen" eingefügt. 2. In § 5 Nummer 1 werden nach dem Wort ,,Bergung" die Wörter ,,einschließlich Ansprüchen auf Sondervergütung im Sinne von § 578 des Handelsgesetzbuchs" eingefügt. 3. § 5c Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ,,1. der Eigentümer, der Mieter oder Charterer, dem ein Binnenschiff zu dessen Verwendung überlassen wird, und der Ausrüster eines Binnenschiffs;". 4. In § 5d Absatz 2 werden die Wörter ,,Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643)" durch die Wörter ,,Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) (BGBl. 2016 II S. 738, 739)" ersetzt. 5. § 5e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe ,,200" durch die Angabe ,,400" und die Angabe ,,700" durch die Angabe ,,1 400" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe ,,700" durch die Angabe ,,1 400" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 und in Absatz 3 wird jeweils die Angabe ,,100" durch die Angabe ,,200" ersetzt. c) In Absatz 4 wird die Angabe ,,200 000" durch die Angabe ,,400 000" ersetzt. 6. In § 5f Absatz 2 werden nach dem Wort ,,Schleusen" ein Komma und das Wort ,,Wehren" eingefügt. 7. § 5h wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
,,Für die Gesamtheit der aus demselben Ereignis entstandenen Ansprüche wegen Schäden, die direkt oder indirekt durch die Gefährlichkeit von gefährlichen, auf dem Schiff beförderten Gütern verursacht worden sind, gilt ein gesonderter Haftungshöchstbetrag, es sei denn, die Ansprüche sind solche nach § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes." bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Gefährliche Güter im Sinne des Satzes 1 sind alle gefährlichen Güter im Sinne des Kapitels 3.2 der dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen in der Anlage beigefügten Verordnung (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908 Anlageband; 2010 II S. 122, 123, 1183, 1184), die zuletzt durch Beschluss des ADN-Verwaltungsausschusses vom 29. August 2014 (BGBl. 2014 II S. 1344) geändert worden ist, in der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzten Fassung." b) In Absatz 2 werden jeweils die Wörter ,,das Dreifache" durch die Wörter ,,das Doppelte" ersetzt und wird jeweils die Angabe ,,5 Millionen" durch die Angabe ,,10 Millionen" ersetzt. c) In Absatz 3 werden nach dem Wort ,,Schleusen" ein Komma und das Wort ,,Wehren" eingefügt. 8. In § 5i Satz 1 wird die Angabe ,,200 000" durch die Angabe ,,400 000" und die Angabe ,,100 000" durch die Angabe ,,200 000" ersetzt. 9. § 5k wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe ,,60 000" durch die Angabe ,,100 000" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter ,,720 000 Rechnungseinheiten und höchstens 12 Millionen Rechnungseinheiten" durch die Wörter ,,2 Millionen Rechnungseinheiten" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe ,,720 000" durch die Angabe ,,2 Millionen" ersetzt. 10. § 5l wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,,(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung
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des Bundesrates bedarf, die in den §§ 5e bis 5k genannten Beträge nach Maßgabe der Änderungen, die gemäß Artikel 20 des Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) als angenommen gelten, zu ändern." 11. § 5m wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter ,,Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643)" durch die Wörter ,,Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 12. Nach § 5m wird folgender § 5n eingefügt: ,,§ 5n (1) Die §§ 4 bis 5m in der durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 5. Juli 2016 (BGBl. I S. 1578) geänderten Fassung sind nur anzuwenden, wenn das Ereignis, aus dem die Ansprüche entstanden sind, nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten ist. (2) Die Beschränkung der Haftung für Ansprüche aus einem Ereignis, das vor dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt eingetreten ist, bestimmt sich nach den im Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses geltenden Bestimmungen." 13. In § 131 Absatz 3 wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt.
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
auf Beschränkung der Haftung nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes erhoben werden, nach den §§ 767, 769, 770 erledigt; das Gleiche gilt, wenn der Fonds in dem anderen Vertragsstaat erst bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird." c) In Absatz 3 werden die Wörter ,,Artikel 11 des Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt" durch die Wörter ,,Artikel 12 des Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)" ersetzt.
Artikel 3 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Die Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1999 (BGBl. I S. 530; 2000 I S. 149), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 35 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter ,,Eigentümer, Charterer oder" durch die Wörter ,,der Eigentümer oder der" ersetzt und werden nach dem Wort ,,Binnenschiffs" ein Komma sowie die Wörter ,,der Mieter oder Charterer, dem ein Binnenschiff zu dessen Verwendung überlassen wird," eingefügt. b) In Nummer 2 werden die Wörter ,,Eigentümer, Charterer oder" durch die Wörter ,,der Eigentümer oder der" ersetzt, werden nach dem Wort ,,durchführt," die Wörter ,,der Mieter oder Charterer, dem ein Binnenschiff zu dessen Verwendung überlassen wird und der von diesem aus Bergungsmaßnahmen durchführt," eingefügt und werden die Wörter ,,der Charterer" durch die Wörter ,,der Mieter oder Charterer" ersetzt. c) In dem Satzteil nach Nummer 3 wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt. 2. In § 41 Nummer 1 wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt. 3. In § 46 Absatz 1 wird nach dem Wort ,,Schleusen," das Wort ,,Wehren," eingefügt. 4. § 52 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Kann ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Fonds geltend machen, der entsprechend dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) (BGBl. 2016 II S. 738, 739) in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens errichtet worden ist, so ist für Zwangsvollstreckungen wegen eines solchen Anspruchs in das Vermögen des Schuldners, von dem oder für den der Fonds errichtet worden ist, § 41 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 und 5 entsprechend anzuwenden. Für eine Klage wegen eines solchen Anspruchs gegen einen Schuldner, von dem oder für den der Fonds errichtet worden ist, gilt § 41 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 und 3 entsprechend, sofern das Recht, das für die Errichtung und Verteilung des Fonds maßge-
Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 305a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt. 2. § 786a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt. b) Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ,,3. Ist von dem Schuldner oder für diesen ein Fonds in einem anderen Vertragsstaat des Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) (BGBl. 2016 II S. 738, 739) errichtet worden, so ist, sofern der Gläubiger den Anspruch gegen den Fonds geltend machen kann, § 52 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung anzuwenden. Sind die Voraussetzungen des § 52 Absatz 3 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung nicht gegeben, so werden Einwendungen, die auf Grund des Rechts
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bend ist, diese Rechtsfolgen für die Errichtung des Fonds bestimmt."
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
In § 9 Absatz 3 des Umweltschadensgesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist, wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt.
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
In § 28 Absatz 4 und § 30 Absatz 12 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt.
Artikel 7
Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung des Straßburger Übereinkommens vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (BGBl. 1998 II S. 1643, 1644) durch die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.
In § 536 Absatz 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird die Angabe ,,5m" durch die Angabe ,,5n" ersetzt.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 5. Juli 2016 Der Bundespräsident Joachim Gauck Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister d e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z Heiko Maas
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Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung1
Vom 4. Juli 2016
Auf Grund des § 24 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit § 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) verordnet die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages und nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Artikel 1
Änderung der Elektround Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ,,1. 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff: a) Blei, b) Quecksilber, c) sechswertiges Chrom, d) polybromiertes Biphenyl (PBB), e) polybromierte Diphenylether (PBDE), f) Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), g) Butylbenzylphthalat (BBP), h) Dibutylphthalat (DBP) oder i) Diisobutylphthalat (DIBP) oder". b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ,,(4) Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis h gilt nicht für Spielzeug, das bereits gemäß Eintrag 51 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
1
18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/1494 (ABl. L 233 vom 5.9.2015, S. 2) geändert worden ist, einer Beschränkung unterliegt." 2. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,2 und 3" durch die Angabe ,,2 bis 5" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ,,§ 3 Absatz 1" durch die Wörter ,,§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: ,,(3) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind die folgenden Elektro- und Elektronikgeräte, die noch bis zu den folgenden Zeitpunkten in Verkehr gebracht werden dürfen: 1. Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Sportund Freizeitgeräte und automatische Ausgabegeräte bis zum Ablauf des 21. Juli 2019 sowie 2. medizinische Geräte einschließlich In-vitroDiagnostika sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente bis zum Ablauf des 21. Juli 2021." d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die Angabe ,,§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter ,,§ 3
Diese Verordnung dient der Umsetzung der folgenden delegierten Richtlinie der Kommission: Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission vom 31. März 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen (ABl. L 137 vom 4.6.2015, S. 10).
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ersetzt. e) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt: ,,(5) Ausgenommen von den Stoffbeschränkungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis i sind Kabel oder Ersatzteile von 1. Haushaltsgroßgeräten, Haushaltskleingeräten, Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräten der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörpern, elektrischen und elektronischen Werkzeugen, Spielzeugen sowie Sport- und Freizeitgeräten und automatischen Ausgabegeräten, die bis zum Ablauf des 21. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden, und
2. medizinischen Geräten einschließlich In-vitroDiagnostika sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumenten einschließlich industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, die bis zum Ablauf des 21. Juli 2021 in Verkehr gebracht wurden." f) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und die Angabe ,,§ 3 Absatz 1" wird durch die Wörter ,,§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e und Nummer 2" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 4. Juli 2016 Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze ,,Nachtigall" der Serie ,,Heimische Vögel")
Vom 16. Juni 2016
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema ,,Heimische Vögel" prägen zu lassen. Die Serie beginnt mit der Münze ,,Nachtigall", die ab dem 23. Juni 2016 in den Verkehr gebracht wird. Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze ,,Nachtigall" beträgt maximal 200 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen ,,A"), München (Münzzeichen ,,D"), Stuttgart (Münzzeichen ,,F"), Karlsruhe (Münzzeichen ,,G") und Hamburg (Münzzeichen ,,J") in Stempelglanzausführung geprägt. Berlin, den 16. Juni 2016
Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt. Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Die Wertseite wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Schwielowsee/Geltow entworfen. Auf der Bildseite wird eine Nachtigall dargestellt. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug ,,BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl ,,2016" und je nach Münzstätte das Münzzeichen ,,A", ,,D", ,,F", ,,G" oder ,,J".
Der Bundesminister der Finanzen Schäuble
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Hinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II
Nr. 17, ausgegeben am 30. Juni 2016
Tag 17. 6. 2016
Inhalt Siebte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften . . . . . . . . . . . .
FNA: 9500-1-5, 9501-46, 9500-1-5, 9501-46, 9501-52, 9501-52, 9501-52
Seite 698
26. 5. 2016
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung des deutsch-kambodschanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Bergung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Booz Allen Hamilton, Inc." (Nr. DOCPER-AS-39-37) . . . .
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30. 5. 2016 2. 6. 2016
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7. 6. 2016
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Hinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II
Nr. 18, ausgegeben am 4. Juli 2016
Tag 27. 6. 2016
Inhalt Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GESTA: XC009
Seite
738
27. 6. 2016
Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
FNA: neu: 826-2-64 GESTA: XG005
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1. 6. 2016
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen . . . . . . Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Booz Allen Hamilton, Inc." (Nr. DOCPER-AS-39-01) . . . .
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Tag 7. 6. 2016 Inhalt Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,CACI-WGI, Inc." (Nr. DOCPER-AS-104-03) . . . . . . . . . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Serco, Inc." (Nr. DOCPER-TC-05-09) . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Booz Allen Hamilton, Inc." (Nr. DOCPER-AS-39-40) . . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,MedPro Technologies, LLC" (Nr. DOCPER-TC-41-01) . . . Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Choctaw Contracting Services" (Nr. DOCPER-TC-42-01) Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Decypher Technologies, Ltd." (Nr. DOCPER-TC-67-01) Bekanntmachung der deutsch-kamerunischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .
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Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 2 Absatz 3 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird auf folgende im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) verkündete Rechtsverordnung nachrichtlich hingewiesen:
Datum und Bezeichnung der Verordnung Fundstelle Tag des Inkrafttretens
24. 6. 2016
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
FNA: 96-1-40-2
BAnz AT 01.07.2016 V1
2. 7. 2016
1586
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Union,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben. Aufgeführt werden nur die Verordnungen, die im Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABl. EU Ausgabe in deutscher Sprache Nr./Seite vom
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
27. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/657 der Kommission zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten (Lietuviskas skilandis (g. t. S.)) 27. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/658 der Kommission zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Levický slad (g.g.A.)) 27. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/659 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 1. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/662 der Kommission über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2017, 2018 und 2019 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 114/6
28. 4. 2016
L 114/8
28. 4. 2016
L 114/9
28. 4. 2016
L 115/2
29. 4. 2016
26. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/663 der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur 26. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/664 der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur 26. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/665 der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur 26. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/666 der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur 27. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/667 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten 27. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/668 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 in Bezug auf die Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin 28. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/669 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 hinsichtlich der Änderung und des Inhalts der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, die PR-Maßnahmen für diese Programme sowie die Sätze für die Umrechnung in Großvieheinheiten 28. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisenund Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1393/2014 der Kommission vom 20. Oktober 2014 zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf pelagische Arten in den nordwestlichen Gewässern (ABl. L 370 vom 30.12.2014)
L 115/16
29. 4. 2016
L 115/19
29. 4. 2016
L 115/22
29. 4. 2016
L 115/25
29. 4. 2016
L 115/28
29. 4. 2016
L 115/31
29. 4. 2016
L 115/33
29. 4. 2016
L 115/37
29. 4. 2016
L 115/50
29. 4. 2016
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1587
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
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29. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/672 der Kommission zur Genehmigung von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 3, 4, 5 und 6 (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 116/3
30. 4. 2016
29. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/673 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 116/8
30. 4. 2016
29. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/674 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 in Bezug auf die Auslösungsschwellen für die Zusatzzölle für bestimmtes Obst und Gemüse 29. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/675 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1519 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates 29. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/676 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1518 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004)
L 116/23
30. 4. 2016
L 116/27
30. 4. 2016
L 116/31
30. 4. 2016
L 116/39
30. 4. 2016
29. 4. 2016 Verordnung (EU) 2016/682 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 2. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/683 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Propionsäure -- Propionaten (E 280-283) in Tortillas (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 117/1
3. 5. 2016
L 117/28
3. 5. 2016
27. 4. 2016 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 119/1
4. 5. 2016
4. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/690 des Rates zur Durchführung von Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen 4. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/691 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Nährkaseinaten (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 120/1
5. 5. 2016
L 120/4
5. 5. 2016
4. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/692 der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf bestimmte Aromastoffe (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 120/7
5. 5. 2016
1588
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Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
ABl. EU Ausgabe in deutscher Sprache Nr./Seite vom
8. 4. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/698 der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 10. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/699 der Kommission zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2016 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 11. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/703 der Kommission zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China nach einer Auslaufüberprüfung entsprechend Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 11. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/704 der Kommission zum Widerruf der Annahme eines Verpflichtungsangebots im Hinblick auf zwei ausführende Hersteller und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/87 zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China 26. 1. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/709 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmen bezüglich Währungen mit begrenzter Verfügbarkeit liquider Aktiva (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 121/1
11. 5. 2016
L 121/11
11. 5. 2016
L 122/1
12. 5. 2016
L 122/19
12. 5. 2016
L 125/1
13. 5. 2016
12. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/710 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 in Bezug auf den Stoff ,,Kupfercarbonat" (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 125/6
13. 5. 2016
3. 2. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/757 der Kommission zur Festlegung der Vorgänge in Verbindung mit der Anwendung von Agrarregelungen, zu denen Informationen in das Zollinformationssystem einzugeben sind 4. 2. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/758 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anpassung des Anhangs III (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 126/1
14. 5. 2016
L 126/3
14. 5. 2016
28. 4. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/759 der Kommission zur Erstellung der Listen der Drittländer, Teile von Drittländern und Gebiete, aus denen die Mitgliedstaaten die Verbringung bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr in die Union zulassen, zur Festlegung der Bescheinigungsanforderungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 und zur Aufhebung der Entscheidung 2003/812/EG (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 126/13
14. 5. 2016
13. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/760 der Kommission mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischsektors in Italien 13. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/761 der Kommission zur Abweichung von der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 hinsichtlich des Termins für die Einreichung des Sammelantrags sowie der Beihilfe- und Zahlungsanträge, des Termins für Änderungen des Sammelantrags oder des Zahlungsantrags und des Termins für Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen oder Erhöhung des Wertes von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Basisprämienregelung für 2016 11. 3. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/765 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 hinsichtlich bestimmter önologischer Verfahren
L 126/63
14. 5. 2016
L 126/67
14. 5. 2016
L 127/1
18. 5. 2016
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1589
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
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13. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/766 der Kommission über ein vorübergehendes Fangverbot für Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union Berichtigung der Verordnung (EU) 2015/2338 der Kommission vom 11. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 hinsichtlich der Vorschriften für Flugschreiber, Unterwasserortungseinrichtungen und Flugwegverfolgungssysteme (ABl. L 330 vom 16.12.2015) Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/348 der Kommission vom 10. März 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 98/2012 hinsichtlich des Mindestgehalts an der Zubereitung 6-Phytase (EC 3.1.3.26), gewonnen aus Komagataella pastoris (DSM 23036), bei Verwendung als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine (Zulassungsinhaber: Huvepharma EOOD) (ABl. L 65 vom 11.3.2016) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 346 vom 20.12.2013) Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 (ABl. L 347 vom 20.12.2013)
L 127/4
18. 5. 2016
L 127/68
18. 5. 2016
L 127/68
18. 5. 2016
L 130/1
19. 5. 2016
L 130/9
19. 5. 2016
L 130/14
19. 5. 2016
L 130/18
19. 5. 2016
L 130/28
19. 5. 2016
L 130/30
19. 5. 2016
29. 4. 2016 Verordnung (EU) 2016/777 des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln 2. 2. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/778 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umstände und Bedingungen, unter denen die Entrichtung von außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträgen teilweise oder vollständig aufgeschoben werden kann, und auf die Kriterien für die Bestimmung der Tätigkeiten, Dienstleistungen und Geschäfte im Zusammenhang mit ,,kritischen Funktionen" und zur Präzisierung der Kriterien für die Bestimmung der Geschäftsbereiche und damit verbundenen Dienste im Zusammenhang mit den Kerngeschäftsbereichen (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 131/39
20. 5. 2016
L 131/41
20. 5. 2016
1590
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
ABl. EU Ausgabe in deutscher Sprache Nr./Seite vom
18. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/779 der Kommission zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Verfahren, mit denen bestimmt wird, ob ein Tabakerzeugnis ein charakteristisches Aroma hat (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 131/48
20. 5. 2016
19. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/780 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea Berichtigung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 22.10.2014)
L 131/55
20. 5. 2016
L 131/91
20. 5. 2016
17. 5. 2016 Verordnung (EU, Euratom) 2016/804 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel 20. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/805 der Kommission zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Streptomyces K61 (ehemals S. griseoviridis), Candida oleophila Stamm O, FEN 560 (auch bezeichnet als Bockshornklee oder Bockshornkleesamen-Pulver), Methyldecanoat (CAS 110-42-9), Methyloctanoat (CAS 111-11-5) und Terpen-Gemisch QRD 460 (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 132/85
21. 5. 2016
L 132/95
21. 5. 2016
18. 3. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/812 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission 11. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen 11. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 133/1
24. 5. 2016
L 135/1
24. 5. 2016
L 135/11
24. 5. 2016
11. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/793 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union 11. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates 11. 4. 2016 Verordnung (EU) 2016/795 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse 17. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/818 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1030/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf einheitliche Formate und Daten für die Offenlegung der Werte zur Bestimmung global systemrelevanter Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 135/39
24. 5. 2016
L 135/53
24. 5. 2016
L 135/115
24. 5. 2016
L 136/4
25. 5. 2016
24. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/819 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011
L 136/8
25. 5. 2016
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
1591
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
ABl. EU Ausgabe in deutscher Sprache Nr./Seite vom
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1039/2012 des Rates vom 29. Oktober 2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Aluminiumheizkörpern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 310 vom 9.11.2012)
L 136/19
25. 5. 2016
21. 4. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/822 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 im Hinblick auf die für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten zu bestimmenden Zeithorizonte für die Liquidationsperiode (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 137/1
26. 5. 2016
25. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/823 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 771/2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 137/4
26. 5. 2016
25. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/824 der Kommission zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf den Inhalt und das Format der Beschreibung der Funktionsweise multilateraler Handelssysteme und organisierter Handelssysteme sowie die Benachrichtigung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 137/10
26. 5. 2016
11. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 138/1
26. 5. 2016
18. 3. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von Fahrtenschreibern und ihren Komponenten (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 139/1
26. 5. 2016
25. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/831 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 in Bezug auf die Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin 27. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/840 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien 27. 5. 2016 Verordnung (EU) 2016/841 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 27. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/842 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 167/2008 in Bezug auf den Namen des Zulassungsinhabers und die Handelsbezeichnung eines Kokzidiostatikums (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 140/7
27. 5. 2016
L 141/30
28. 5. 2016
L 141/36
28. 5. 2016
L 141/47
28. 5. 2016
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2420 der Kommission vom 12. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 340 vom 24.12.2015) Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/659 der Kommission vom 27. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 114 vom 28.4.2016)
L 141/133
28. 5. 2016
L 141/137
28. 5. 2016
1592
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 2016
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Postanschrift: 11015 Berlin Hausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: (0 30) 18 580-0 Redaktion: Bundesamt für Justiz Schriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II Postanschrift: 53094 Bonn Hausanschrift: Adenauerallee 99 103, 53113 Bonn Telefon: (02 28) 99 410-40 Verlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH Postanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln Hausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Telefon: (02 21) 9 76 68-0 Satz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78 E-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de Internet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 . Bezugspreis dieser Ausgabe: 2,95 (1,90 zuzüglich 1,05 Versandkosten). Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %. ISSN 0341-1095 Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
ABl. EU Ausgabe in deutscher Sprache Nr./Seite vom
30. 5. 2016 Durchführungsverordnung (EU) 2016/854 der Kommission zur Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 142/5
31. 5. 2016
4. 2. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/860 der Kommission zur Präzisierung der Umstände, unter denen ein Ausschluss aus dem Anwendungsbereich der Herabschreibungs- oder Umwandlungsbefugnisse gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen erforderlich ist 18. 2. 2016 Delegierte Verordnung (EU) 2016/861 der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 528/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für NichtDelta-Risiken von Optionen gemäß dem standardisierten MarktrisikoAnsatz und zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards in Bezug auf qualitative und angemessene quantitative Kriterien zur Ermittlung der Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt (1)
(1) Text von Bedeutung für den EWR.
L 144/11
1. 6. 2016
L 144/21
1. 6. 2016