Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2021  Nr. 13 vom 18.06.2021  - Seite 599 bis 599 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2021 599 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vom 28. Mai 2021 I. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Januar 2021 zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. 2021 II S. 3, 4) wird bekannt gemacht, dass das Übereinkommen nach seinem Artikel 16 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten wird. Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 10. Mai 2021 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden. II. Ferner ist das Übereinkommen nach seinem Artikel 16 Absatz 2 für folgende Staaten in Kraft getreten: Bulgarien Dänemark Estland Kroatien Lettland Malta Niederlande* nach Maßgabe einer territorialen Erklärung Polen Slowakei Slowenien Ungarn Zypern * Erklärungen: Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Rats der Europäischen Union unter https://www.consilium.europa.eu/de/ einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. am 9. Juni 2021 am 13. Dezember 2020 am am am am am am am am 29. August 2020 17. Februar 2021 25. Oktober 2020 28. Februar 2021 31. März 2021 4. April 2021 10. März 2021 29. August 2020 am 28. November 2020 am 13. November 2020 am 6. November 2020. Berlin, den 28. Mai 2021 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. C h r i s t o p h e E i c k