Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen Abkommens über einige überleitende Maßnahmen
Nr. 15 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1991 723
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen Abkommens
über einige überleitende Maßnahmen
Vom 15. Mai 1991
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1990 zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen (BGBl. 1990II S. 1654) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 9
am 5. Mai 1991
in Kraft getreten ist.
Bonn, den 15. Mai 1991
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dr. Hans Werner Lautenschlager
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen Vertrags
über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts
und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen
aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Vom 15. Mai 1991
Nach Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 1990 zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1991 II S. 256) wird bekanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 27
am 6. Mai 1991
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 6. Mai 1991 in Moskau ausgetauscht worden.
Bonn, den 15. Mai 1991
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dr. Hans Werner Lautenschlager